SATZUNG

des Vereins der Freunde des Holgerballs e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Vereinsordnung
§ 4 Eintragung in das Vereinsregister
§ 5 Eintritt der Mitglieder
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Austritt der Mitglieder
§ 8 Ausschluss der Mitglieder
§ 9 Streichung der Mitgliedschaft
§ 10 Mitgliedsbeitrag
§ 11 Organe des Vereins § 12 Vorstand
§ 13 Zuständigkeit des Vorstandes
§ 14 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
§ 15 Berufung der Mitgliederversammlung
§ 16 Form der Einberufung
§ 17 Beschlussfähigkeit
§ 18 Beschlussfassung
§ 19 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
§ 20 Pers. Haftungsausschluss der Vereinsmitgl.
§ 21 Auflösung des Vereins

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Freunde des Holgerballs".
  2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein" in der abgekürzten Form e.V.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Der Sitz des Vereins ist Esslingen.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Zusammenführung mehrerer Personen zur körperlichen Ertüchtigung und fröhlichem Zusammensein.

§ 3 Vereinsordnung

Der Verein kann sich eine Vereinsordnung geben, welche die Mitgliederversammlung bei der Hauptversammlung beschließt.

§ 4 Eintragung in das Vereinsregister

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§ 5 Eintritt der Mitglieder

  1. Mitglieder des Vereins können ausschließlich natürliche Personen sein.
  2. Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Beitrittserklärung zu beantragen.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
  4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  5. Der Vorstand ist nicht zur Mitteilung der Gründe, die zur Ablehnung des Antrages geführt haben, verpflichtet.

§ 5a Ehrenmitglieder

  1. Personen, die sich in ganz besonderer Weise für den Verein eingesetzt haben, kann die Ehrenmitgliedschaft angeboten werden.
  2. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss.
  3. Die Ehrenmitglieder sind auf Lebenszeit von der Beitragspflicht befreit.

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.

§ 7 Austritt der Mitglieder

Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten.

§ 8 Ausschluss der Mitglieder

  1. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.
  2. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.
  3. Der Antrag des Vorstandes ist dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen.
  4. Eine Stellungnahme des Mitglieds ist der Mitgliederversammlung, die über den Ausschluss befinden soll, bekannt zumachen.
  5. Der Ausschluss wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Er ist dem Mitglied durch den Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ein Rechtsmittel hiergegen ist nicht gegeben.

 

§ 9 Streichung der Mitgliedschaft

  1. An Mitglieder, die mit einem Jahresbeitrag im Rückstand sind, sendet der Vorstand ein Mahnschreiben an die letzte dem Verein bekannte Adresse. In dem Schreiben muss darauf hingewiesen werden, dass das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden wird, wenn der rückständige Beitrag nicht binnen drei Monaten seit Postversendung des Schreibens voll entrichtet wird.
  2. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist kann der Vorstand durch Beschluss das Mitglied von der Mitgliederliste streichen. Eine Mitteilung darüber wird an die letzte bekannte Adresse des Mitglieds abgesandt.

 

§ 10 Mitgliedsbeitrag

  1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Seine Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter achtzehn Jahren und Studenten ist gesondert festzulegen.
  3. Der Beitrag ist jährlich im voraus zu zahlen und für jedes laufende Kalenderjahr der Mitgliedschaft voll zu entrichten.
  4. Eine Aufnahmegebühr kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

§ 11 Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand.

§ 12 Vorstand

  1. Der Vorstand verwendet die Mittel nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Clubmeister, dem 1. Sekretär und dem Kassenwart.
  3. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind einzelvertretungsberechtigt.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr bestellt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.
  5. Verschiedene Vorstands Ämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
  6. Bei einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung können einzelne Vorstandsmitglieder durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen abgewählt werden, wenn gleichzeitig ein neues Vorstandsmitglied gewählt wird.

 

§ 13 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:

  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
  2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  3. Vorbereitung des Haushaltsplans, die Buchführung und die Erstellung des Jahresberichtes,
  4. Beschlussfassung über die Aufnahme in den Verein gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung.

 

§ 14 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes

  1. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Ersten Vorsitzenden einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ersten Vorsitzenden; bei dessen Abwesenheit, die des Stellvertretenden Vorsitzenden.
  3. Der Vorstand kann, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Beschlussgegenstand zustimmen, im schriftlichen Verfahren beschließen.

 

§ 15 Berufung der Mitgliederversammlung

  1. 1) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
    • es das Interesse des Vereins erfordert, oder
    • wenn mindestens 40 % der Mitglieder eine Versammlung wünschen.
  2. 2) Die Mitgliederversammlung ist wenigstens einmal in jedem Jahr einzuberufen.

§ 16 Form der Einberufung

  1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.
  2. Die Bekanntmachung der Versammlung muss die Tagesordnung enthalten.
  3. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift.

 

§ 17 Beschlussfähigkeit

  1. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung, in der mindestens sieben Mitglieder persönlich anwesend sind.
  2. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 41 BGB) ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.
  3. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Abs. 2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.
  4. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Vereinsmitglieder beschlussfähig.
  5. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit (Absatz 4) zu enthalten.

 

§ 18 Beschlussfassung

  1. Stimmberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Zur Ausübung des Stimmrechts kann kein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.
  2. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und dem Verein betrifft, oder wenn gerügt wird, dass das Vereinsmitglied mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist.
  3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der Stimmen.
  4. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen. Des weiteren werden auch solche Stimmen als gültig anerkannt, die in schriftlicher Form ein Mitglied des Vorstands erreichen. Die Stimmabgabe muss durch das Vorstandsmietglied verifiziert werden. Eine nicht eindeutig verifizierte Stimme gilt als ungültig.
  5. Ein Beschlussantrag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
  6. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich.
  7. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich.
  8. Zur Änderung des Zwecks des Vereins (§ 2 der Satzung) ist eine Mehrheit der gültigen Stimmen von drei Vierteln aller Mitglieder erforderlich. Das Votum der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. Ein schriftliches Votum, das nicht innerhalb von drei Wochen nach der Abstimmung in der Mitgliederversammlung dem Vorstand zugeht, gilt als Stimmenthaltung.

§ 19 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

  1. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.
  2. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Versammlungsleiter tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.
  3. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

 

§ 20 Persönlicher Haftungsausschluss der Vereinsmitglieder

Die Haftung des Vereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

 

§ 21 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
  2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Die Satzung ist am 29 . Dezember 2000 errichtet.

Rapide Weiterentwicklung - Erste Regeln

Holgerball entwickelte sich schnell weiter. Im Herbst des selben Jahres begab sich eine neu zusammengesetzte Truppe, nur mit dem einen Ziel, wieder nach Italien, um dem Holgerball zu frönen. Der oben erwähnte, gestohlene, italienische Ball lies nach den ersten Holgerballwechseln den Rest seiner Luft ab und war nur noch mit einem Plastiklappen zu vergleichen. Nun mußte Ersatz besorgt werden. Ein Mitglied der Mannschaft, Gründungsmitglied Holger M. Thiel, erbarmte sich einer Summe, von immerhin 38.000 Lire und spendete ein neues Sportgerät, in leuchtendem Orange. Der Holgerball hatte sich aus einer trägen, luftleeren Plastikkugel in ein rasantes Sportgerät verwandelt, das endlich die Bezeichnung Ball verdient hatte. Das Spiel wurde erheblich schneller, durch diesen Zugewinn an Hitech. Der Ball flog oft weit an den Spielern und setzte danach noch mehrmals auf. Diese Neuerung bedurfte natürlich sofortiger Verkomplizierung des noch sehr dürftigen Regelwerkes. Man spielte den Ball in einem relativ engen Kreis schnell und gezielt auf eine ausgewählte Person zu. Diese Person mußte jetzt den Ball in guter oder schlechter Volleyballmanier zum nächsten Gegner zuspielen. Sollte der Ball nicht weitergespielt worden sein, oder sollte er mit dem flüssig, salzigen Element in Berührung gekommen sein, wurde der betroffene Spieler, der den Lapsus verschuldete, nicht mehr nur als Holger bezeichnet, sondern auch von allen Gegnern lange, besonders in die Augen, mit Salzwasser, naßgespritzt werden. Ferner hatte der Spieler nunmehr einen Holger auf dem Konto. Bei jeder peinlichen Aktion eines Spielers, kam noch ein Holger hinzu. Die Holgers hätte man ewig so weiter addieren können, doch da fiel der Gruppe wieder eine sehr sinnige Verschärfung der Bestrafung ein.

Das weitere Regelwerk

... ist für Außenstehende eh schwer zu erklären (und außerdem schwer aufzuschreiben) und wird daher in undefinierter Zukunft im Members-Login nachzulesen sein...

Gründung des Vereins

Aufgrund der anhaltenden Begeisterung und der ständig ansteigenden Anzahl an willigen und leistungsstarken Mitspielern wurde beschlossen diesen Zusammenhalt in Form eines Vereins zu festigen: Der Verein der Freunde des Holgerball e.V. war geboren! Der 29.12.2000 stand als Gründungsdatum fest und wurde unter Einberufung einer Mitglieder-"Voll"-Versammlung noch am selben Tag entsprechend gefeiert im Sinne des Vereinszwecks. Bis zum heutigen Tag (Januar 2010) werden 50 heillos begeisterte Mitglieder gezählt.

Moral der Geschichte

Es wäre wirklich unverschämt sich für dieses Vergehen am Sport noch eine Moral auszudenken. Aber Tatsache ist, daß sich eine Sache, die als Spaß begann, zu einem Unternehmen noch nicht festzustellendem Ausmaßes entwickelt und von der man noch viel hören wird... (u.a. Bürgerfest, Party und Olympia 2012 in London!)

Dieser Artikel soll vor allem unseren Neumitgliedern, aber auch allen anderen Holgerball Interessierten helfen, alles Wissenswertes über Holgerball auf einen Blick zu erfahren.

holgerball-spiel

Historie und Namensgebung von Holgerball

Holgerball im ursprünglichen Sinn ist eine selbst kreierte Wasserballsportart, bei der sich alle Spieler Holger nennen und Spaß ganz klar im Vordergrund steht. Hier findest Du die Entstehungsgeschichte und die Regeln unserer „Sportart“. Tatsächlich Holgerball gespielt haben jedoch die allerwenigsten Mitglieder, was allerdings auch nicht unmittelbares Ziel unseres Vereins ist. Auf dem Bild rechts sieht man uns beim Holgerball spielen in der Toscana, im Aichstrutsee und im Merkelbad.

Die Namensgebung unseres Vereins entstand einfach daraus, dass die Gründungsmitglieder die damals aktuell erfundene „Sportart“ Holgerball ehrenvoll würdigen wollten. Einen Verein zur Pflege der Freundschaft wollten die Gründer auch schon immer mal gründen – was liegt somit näher als die Gründung des „Verein der Freunde des Holgerballs e.V.“? Gesagt – getan. Der eingetragene Verein wurde somit am 28. Dezember 2000 gegründet.

Vereinszweck

Als Holgerballer wird man oft gefragt, was denn Holgerball nun sei. Sicherlich existieren viele verschiedene Interpretationen vom eigentlichen Sinn von Holgerball, allerdings gibt es auch den offiziellen Vereinszweck, der in unserer Vereinssatzung in §2 festgelegt ist: „Zweck des Vereins ist die Zusammenführung mehrerer Personen zur körperlichen Ertüchtigung und fröhlichem Zusammensein.“ In einem Brief an die Stadt Esslingen zur Beantragung eines Zuschusses für das Bürgerfest wurde das Vereinsziel von Clubmeister MH so beschrieben: „Wir wollen Freundschaften pflegen und Menschen zusammenführen, um gemeinsam dem tristen Alltag zu entfliehen und für einen kurzen Moment die Welt ein bisschen schöner und besser zu machen. Letztendlich ermöglicht also nur der Idealismus unserer Mitglieder, diesen Aufwand [des Bürgerfests] in Kauf zu nehmen. Wir freuen uns einfach, wenn sich andere Menschen freuen, und dies allein treibt uns voran.“ Dies mag ein wenig überzogen klingen, letztendlich ist es jedoch eine Interpretation unserer in §2 der Satzung formulierten Vereinsziele.

Mitgliedschaft

Der jährliche Beitrag für die Holgerball Mitgliedschaft beträgt EUR 30.--. Als Mitglied aufgenommen wird in der Regel nur, wer bereits jemanden aus dem Verein kennt. Wir haben einige wenige sehr aktive Mitglieder, die die Veranstaltungen organisieren, und viele passive, die einfach dabei sind. Beides wird benötigt und ist OK. Holgerball versteht sich als überparteilicher und weltanschaulich ungebundener Verein. Derzeit haben wir nur männliche Mitglieder.

veranstaltungenTypische jährliche Veranstaltungen

Manche Veranstaltungen haben sich bei Holgerball zu einer Tradition entwickelt, daher finden folgende Veranstaltungen fast jedes Jahr statt:

  • Stand auf dem Bürgerfest Esslingen. Im Juli jeden Jahres organisiert die Stadt Esslingen das Bürgerfest. Hier haben Vereine die Möglichkeit mit einem Stand präsent zu sein. Holgerball organisiert seit Bestehen des Vereins einen Getränkestand und sorgt für Livemusic und gute Stimmung. Unser Stand ist an der Ecke Bahnhofstr. / Schelztorstr.
  • Diverse Partys im „Hauserschen Garten“, z.B. Eye in the Sky (Open Air Kino), Spanferkelgrillen und Wintergrillen
  • Vollversammlung im „Ladden“. In jedem Jahr der Klassiker und unser krönender Jahresabschluss Ende Dezember. Dass der Veranstaltungsname "Vollversammlung" zweideutig interpretiert werden kann, dürfte wohl klar sein. Das Tolle an einer Holgerball Vollversammlung ist, dass beide Aspekte nicht zu kurz kommen: Die offizielle Mitgliederversammlung gemäß Satzung mit Jahresbericht, Entlastung und Neuwahl des Vorstands sowie - gemäß unserem Vereinszweck - das fröhliche Beisammensein.

 

locationsTypische Veranstaltungslocations

Der Hausersche Garten ist ein Privatgrundstück von Holgerballer Axel, der sich freundlicherweise regelmäßig bereit erklärt, diese tolle Location für Holgerball zur Verfügung zu stellen. Das Gartengrundstück befindet sich in der Pliensauvorstadt. Es hat mehrere Hütten, daher eignet sich der Garten sowohl für Open-Air-Partys, als auch für Hüttenfeste.

Der „Ladden“ ist das Lager von HMH Veranstaltungstechnik, das von Holgerballer Bimbe und Holzi nebenberuflich und hobbymäßig betriebene Gewerbe zur Vermietung von Licht- & Tontechnik für Veranstaltungen. Der „Ladden“ ist in der der Ulmer Str. 30/1 in 73728 Esslingen, seit einigen Jahren gibt es dort außer dem Lager auch einen tollen Partkeller, der regelmäßig von Holgerball für Veranstaltungen genutzt wird. Seit Mitte 2007 hat Holgerball im gleichen Gebäude einen kleinen Keller gemietet, in dem das Holgerball Equipment gelagert wird.

 

Unsere Veranstaltungsarten

Holgerball unterscheidet zwischen Veranstaltungen, an denen nur Holgerballmitglieder teilnehmen dürfen (legendäres Beispiel hierfür ist die traditionelle Vollversammlung) und Veranstaltungen der Art „Holgerball – Family & Friends“, bei der all unsere Freunde und Familienmitglieder herzlich eingeladen sind.

Merchandising

Holgerball hat verschiedene Artikel, die für Mitglieder erhältlich sind:

  • Holgerball T-Shirts, diese können im Fanshop auf dieser Homepage online bestellt werden
  • Holgerball Kappen, die beim Vorstand erhältlich sind
  • Holgerball Flaschenhalter (für Mitglieder kostenlos beim Vorstand erhältlich)
  • Blubberwasser: Trockener Qualitätssekt als "Holgerball-Blubberwasser" Sonderfüllung für 5 EUR / Flasche beim Vorstand erhältlich.
  • Holgerball Luftballone (für Mitglieder kostenlos beim Vorstand erhältlich)

merchandising

tshirt-rosaZudem haben für unsere (insbesondere weiblichen) Fans die Kollektion „I like holgerball.de“. Shirts sind ebenfalls im Shop erhältlich. Für besonders kleine Größen (oder sonstige Spezialwünsche) einfach ein passendes T-Shirt kaufen, der Vorstand lässt es dann für Euch bedrucken!

 

equipmentHolgerball-Equipment

Als Verein verfügen wir mittlerweile über einiges Equipment, das hin und wieder auch gerne von Mitgliedern kostenlos genutzt wird (beim Vorstand anfragen):

  • Pavillon 3 m x 9 m
  • Pavillon 3 m x 3 m
  • 2 Stehtische
  • Riesenpfanne mit Gasanschluss incl. 3-Bein z.B. für Paella
  • Plakatständer A1
  • Getränkekühlschrank (Achtung: Transport aufwändig!)

Das Equipment wird seit Mitte 2007 in einem Kellerraum in der Ulmer Str. 30/1, den Holgerball von HMH angemietet hat, gelagert.

 

Homepage

Auf unserer Homepage haben wir einen öffentlichen Bereich, in dem zu jeder Veranstaltung einige wenige Bilder veröffentlicht werden. Zudem haben wir einen privaten Bereich, zu dem nur Mitglieder Zutritt haben, hier können alle Bilder unzensiert zugänglich gemacht werden. Unsere Homepage wird mit dem Content Management System „Joomla“ realisiert, dies ermöglicht uns die einfache Erstellung von Artikeln. Artikel und Ideen zur Homepage sind von allen Mitgliedern willkommen.

Präambel

Da den verwirrenden Holgerball-Regeln, die vor den Stränden dieser Welt praktiziert wurden, Abhilfe geschaffen werden mußte, sah sich der Vorstand, samt aller Organisationsgremien, gedrängt, dieses Regelwerk auszuarbeiten und ab dem 20.04.2000 in Kraft zu setzen. Auf daß in Zukunft, unter allen Freunden unseres jungen Sportes, Einigkeit herrscht. Der Sinn dieses Regelwerks ist nicht etwa unseren Sport transparenter, oder einfacher zu gestalten; Nein, es soll jedwede Logik im Streit über Regeln eliminieren und für absolute Unklarheit bei Regelstreitigkeiten sorgen. Das Ziel, daß uns in nicht unerreichbarer Ferne allen vor Augen schweben muß, ist unseren jungen Sport weiter zu verbreiten, um Ihn zum krönenden Abschluß unseres gezielten Wirkens, 2008 in Peking, olympisch werden zu lassen.

Entstehung

Die Geschichte des Holgerballs ist wesentlich, um den tieferen Sinn, der diesem Hochleistungssport zu Grunde liegt, zu hinterschauen. Jedoch läßt sich diese Historie nicht nur in wenigen Sätzen beschreiben. Es gilt weiter auszuholen: Es begab sich im Sommer 1997. Vier sportbegeisterte junge Menschen, verwirrt durch das Überangebot an so genannten Fun Sportarten, fuhren in den Süden Europas, um die Zeit, die sie eigentlich in Ihre Bildung investieren sollten, mal an einem anderen Ort totzuschlagen. Es zog Sie in südliche Toskana, wo sie ihrem maßlosen Müßiggang auch nicht mehr Sinn verleihen konnten. Die Langeweile und das endlose Herumliegen an den verschiedensten Stränden, grenzte an unglaubliche Dekadenz. Jede Bewegung am Strand war lästig. Nicht nur aufgrund der zu hohen Temperaturen, sondern auch auf Grund der damals vorherschenden Lebenseinstellung. Plötzlich versuchten Sie sich mit irgendwas zu beschäftigen. Die akribische Suche nach einer tiefsinnigen Beschäftigung strengte ihre zu wenig ausgebildeten und dann noch degenerierten Hirne so sehr an, daß sie sich oft im Wasser abkühlen mußten. Die Freisetzung nutzlosen Gedankenmaterials ex- und implodierte in immer kürzeren Abständen, bis sich eine kritische Masse zusammenballte. Irgendetwas mußte doch zu finden sein, mit dem man sich beschäftigen konnte. Es lag etwas in der Luft. Eine revolutionäre Idee. Es herrschte Goldgräberstimmung. Man spielte sich im Wasser ständig, einen kleinen weißen, nicht vor Luftdruck strotzenden Ball zu, den man Tage zuvor einem gemeinen Italiener entwendet hatte. Man schlenzte den Ball über die sanft wogende Wasseroberfläche. Man warf sich den Ball über kurze, sowie über lange Distanzen zu und der Mitspieler versuchte diesen, einem weltklasse Torwart gleich, mit einer oder auch mit zwei Händen aufzufangen. Das ganze Treiben nahm so von Tag zu Tag seinen Lauf und das gegenseitige Zuspiel wurde zunehmend sportlicher. In dieser Phase der Betätigung rückte sich ein Mitspieler, durch seine Ballgewandtheit immer mehr ins Licht. Er sagte, durch Zeugenaussagen belegbar, ehemaliger Wasserballer zu sein und war leider trotz seines ehemaligen sportlichen Engagements, nicht im Stande, auch einen einfachst zugespielten Ball, weder mit einer, noch mit Zuhilfenahme der zweiten Hand, zu fangen. Der Name des ominösen Spielers war Holger! Holger wurde fortan bei seinen Fangversuchen mehr und mehr belächelt und mit mitleidigen Blicken bedacht. Er entwickelte sich, auf Grund seiner Ballgewandtheit, sehr schnell zu einer Randgruppe. Was mit Randgruppen passieren kann ist uns allen leider sehr bewußt. Sie werden zu oft ins Abseits gedrängt. Die eigentliche Entstehung des Holgerballs ließ nicht mehr lange auf sich warten. Die anderen Spieler begannen sich, wenn sie mal selbst nicht in der Lage waren einen zugespielten Ball aus der Luft zu greifen, als Holger zu bezeichen. Und wie ein neu erfundenes Spiel heißen muß, bei dem ein Spieler aufgrund seiner Unfähigkeit einen Ball zu fangen, als Holger bezeichnet wird, liegt eigentlich auf der Hand: "Holgerball".

Unser Sport in seinen Grundzügen war geboren.